Alles Wissenswerte zum Thema Brandschutzhelfer!

Auf dieser Seite versuchen wir Ihnen die häufigsten Fragen zum Thema Brandschutzhelfer zu beantworten.

Warum benötigt man Brandschutzhelfer?

Wer braucht Brandschutzhelfer?

Wie viele Brandschutzhelfer muss man ausbilden?

Welche Aufgaben haben Brandschutzhelfer?

Ist eine regelmäßige Fortbildung von Brandschutzhelfern notwendig?

Was ist der Unterschied zwischen Räumungs-/Evakuierungshelfern und Brandschutzhelfern?

Braucht man zusätzlich Räumungs-/Evakuierungshelfer?

Warum benötigt man Brandschutzhelfer

Ein Brand ist keine alltägliche Situation, sondern es ist eine Extrem-Situation bei der man vielen Gefahren ausgesetzt ist. Damit die Arbeitnehmer bestmöglich vor dieser Gefahr geschützt werden, hat der Gesetzgeber im § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Pflichten des Arbeitgebers beschrieben.

Darauf aufbauend sind Arbeitsstättenrichtlinien entstanden, die die gesetzlichen Forderungen für die Ausbildung von Brandschutzhelfern detaillieren. Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat das staatliche Arbeitsschutzrecht mit weiteren Vorgaben ergänzt. So findet man in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ im § 22 „Notfallmaßnahmen“ Absatz 2 auch die Forderung, dass der Unternehmer eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen hat.

 

 

 

Wer braucht Brandschutzhelfer?

 Jeder Arbeitgeber ist nach den zuvor beschriebenen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften verpflichtet eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern ausbilden zu lassen.

 

 

 

Wie viele Brandschutzhelfer muss man ausbilden?

Wie viele Brandschutzhelfer ausgebildet werden müssen, kann nicht pauschal beantwortet werden, da dies von verschiedenen Kriterien abhängig ist. Daher ergibt sich die Anzahl der Brandschutzhelfer aus einer Gefährdungsbeurteilung.

In der Technischen Regel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ im Kapitel 7.3 ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten für die normale Brandgefährdung ausreichend. Eine normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Bedingung einer Büronutzung gleich zu setzen ist (siehe auch ASR A2.2 Punkt 3.1).

Fällt man mit seinem Unternehmen nicht unter die Regelungen zur normalen Brandgefährdung, ist eine entsprechend höhere Anzahl an Brandschutzhelfern zu bestellen. Dabei sind die folgenden Gegebenheiten zu berücksichtigen:

  • Art des Betriebes
  • Tätigkeit mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • Spezielle Produktionsabläufe
  • Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Anwesenheit vieler Personen
  • Personen mit eingeschränkter Mobilität
  • Größe der Arbeitsstätte
  • Schichtbetrieb
  • Abwesenheit einzelner Beschäftigter z. B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit
  • Personalwechsel 

Welche Aufgaben haben Brandschutzhelfer?

Die Aufgaben die Brandschutzhelfer im Unternehmen wahrnehmen sollen, legt der Arbeitgeber fest. Dies sollte der Arbeitgeber im besten Fall in schriftlicher Form machen und die Brandschutzhelfer auch schriftlich bestellen.

Die Aufgaben von Brandschutzhelfern können sein:

  • Löschen von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung
  • Unterstützung bei einer Räumung/Evakuierung
  • Menschenrettung ohne Eigengefährdung
  • Entrauchung im Brandfall
  • Bedienung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Einweisung der Feuerwehr
  • Regelmäßige Brandschutzbegehungen
  • Meldung von Brandschutzmängel
  • Kontrolle der brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrolle der Flucht- und Rettungswege

Ist eine regelmäßige Fortbildung der Brandschutzhelfer notwendig?

Eine regelmäßige Fortbildung der Brandschutzhelfer ist auf jeden Fall sinnvoll und auch vorgeschrieben. In der ASR A2.2 wird eine regelmäßige Fortbildung im Abstand von 3-5 Jahren empfohlen. Es kann aber auch notwendig sein, die Fort- bzw. Ausbildung früher durchzuführen, wenn sich beispielsweise betriebliche Situationen geändert haben oder vorhandene Brandschutzhelfer nicht mehr im Betrieb sind.

Was ist der Unterschied zwischen Räumungs-/Evakuierungshelfern und Brandschutzhelfern?

Räumungs-/Evakuierungshelfer sind unterwiesene/geschulte Mitarbeiter, die im Gefahrenfall Aufgaben der Räumung oder Evakuierung übernehmen. Dies kann die Kontrolle von Bereichen sein, um sicherzustellen, dass sich keine Personen mehr dort befinden. Sie können auch Personen beim Verlassen des Gebäudes helfen, die mobil eingeschränkt sind. Die Aufgaben der Räumungs-/Evakuierungshelfer konzentrieren sich auf die Räumung und Kontrolle von Bereichen wohin gegen Brandschutzhelfer zusätzlich auf das Löschen von Entstehungsbränden und die Bedienung von brandschutztechnischen Einrichtungen geschult sind. Eine kombinierte Ausbildung ist auch möglich, so dass Brandschutzhelfer auch als Räumungs-/Evakuierungshelfer mit ausgebildet werden.

Braucht man zusätzlich Räumungs-/Evakuierungshelfer?

Räumungs-/Evakuierungshelfer sind nicht explizit vorgeschrieben, aber je nach Gefährdungsbeurteilung können ernannte und geschulte Evakuierungshelfer eine mögliche Maßnahme sein, um das sichere Verlassen von Bereichen sicherzustellen. In der DGUV Information 205-033 wird beschrieben, dass es für den geregelten Ablauf einer Evakuierung bei Arbeitsstätten Personen geben kann, die besondere Aufgaben im Evakuierungsfall übernehmen, wenn dort Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung es erfordern.

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