Flucht- und Rettungspläne

Pläne die Leben retten!

Stellen Sie sich vor, sie sind in einem Hotel und schlafen im 12 Obergeschoss. Nachts ertönt plötzlich der Feueralarm auf dem Flur. Sie rennen zum Haupttreppenraum, aber merken, dass der Flur dorthin bereits verraucht ist. Was nun? Gibt es einen anderen Weg?

Ein Blick auf einen Flucht- und Rettungswegplan kann helfen Ihnen einen weiteren Fluchtweg zu finden oder wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben.

Warum braucht man Flucht- und Rettungswegpläne?

Flucht- und Rettungswegpläne dienen der Orientierung in einem Objekt und bilden die möglichen Flucht- und Rettungswege ab. So können sich ortsunkundige Personen schnell selbst einen Überblick über die Flucht- und Rettungswege verschaffen.  

Weiterhin sind Informationen über Brandbekämpfungseinrichtungen, Erste Hilfe-Einrichtungen und dem Verhalten im Brandfall auf dem Plan enthalten. Die Pläne werden in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen wie z.B. in Treppenhäusern, Hauptzugänge zu den Geschossen, Fluren usw. angebracht. 

 

 

 

Wann wird ein Flucht- und Rettungsplan benötigt?

Es gibt keine eindeutige Vorschrift, die genau beschreibt ab wann ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist. Ob ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist, ist abhängig von der Lage, der Ausdehnung und der Nutzungsart. Dies ergibt sich aus einer Gefährdungsbeurteilung. In der ASR A2.3 werden die Kriterien für einen Flucht- und Rettungsplan umschrieben.

Demnach können Flucht- und Rettungspläne erforderlich sein: 

  • bei unübersichtlicher Fluchtwegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung),  
  • bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr) oder  
  • in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung, wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).   

 Beispiele für Gebäude, in denen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist:

  • Industriebetriebe 
  • große Bürogebäude
  • Raffinerien,  
  • Betriebe der chemischen Industrie und Laboratorien. 
  • Schulen 
  • Kindertageseinrichtungen 
  • Alten- und Pflegeheime 
  • Wohnheime für Behinderte 
  • Krankenhäuser 
  • größere Verkaufsstätten 
  • Hotels 
  • Versammlungsstätten wie Theater, Sport- und Veranstaltungshallen 

Diese genannten Beispiele sind keine abschließende Auflistung. Letztendlich ist immer eine Gefährdungsbeurteilung entscheidend, ob Flucht- und Rettungswegpläne erforderlich sind.

 

Was sollte ein Flucht- und Rettungsplan enthalten?

 

Die Gestaltung von Flucht- und Rettungswegplänen ist in der DIN ISO 23601 festgelegt. Ein Flucht- und Rettungsplan sollte folgende Informationen beinhalten: 

 

  • Detailplan mit dem Gebäudegrundriss oder Teile davon (je nach Größe des Objektes)  
  • Übersichtsplan 
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege 
  • Lage der Notausgänge 
  • Lage und Art der Erste-Hilfe-Einrichtungen 
  • Lage und Art von Alarmierungs-Einrichtungen 
  • Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen, z.B. Feuerlöscher, Wandhydranten,  
  • Lage der festgelegten Sammelplätze 
  • Standort des Betrachters 
  • Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall 
  • Legende über die angewendeten Sicherheitszeichen, graphischen Symbole und Farben 

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