Mehr Informationen zum Brandschutz-beauftragten

Auf der folgenden Seite erkläre ich kurz wann ein Brandschutzbeauftragter notwendig ist bzw. wer einen Brandschutzbeauftragten benötigt und welche Aufgaben er hat.

Wer braucht einen Brandschutzbeauftragten

Welche Betriebe oder Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten benötigen, kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben.

1. Vorgabe der Landesbauordnung:

In der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes sind für verschiedene Sonderbauten ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben. Im Saarland sind für …

  • Verkaufsstätten mit einer Verkaufsfläche größer als 2000m² (§26 Verkaufsstättenverordnung – VkVO)
  • Krankenhäuser (5.2.1 Krankenhausbaurichtlinie – KhBauR)
  • Industriebauten mit einer Fläche größer als 5000m² (5.14.3 Muster-Industriebau-Richtlinie – MIndBauRL)
  • Hochhäuser (§28 Hochhausverordnung – HochhVO)

ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben.

  

2. Ermittlung aus der Gefährdungsbeurteilung

Laut des Arbeitsschutzgesetzes (§5 ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um Gefährdungen zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Geht nun aus der Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Brandrisiko hervor, kann daraus resultieren einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. 

  

3. Vorgabe von Sachversicherern

Sachversicherer können ebenfalls einen Brandschutzbeauftragten von Unternehmen fordern, wenn der Versicherer das Brandrisiko als hoch einschätzt. Dies kann auch schon bei kleineren Betrieben der Fall sein. Manche Gebäudeversicherer setzen sogar einen Brandschutzbeauftragten für den Vertragsabschluss voraus. In der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 wird genauer erläutert welche Betriebe besonders brandgefährdet sind.

 

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Brandschutzbeauftragten und einem Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer sollen im Gefahrenfall erste Maßnahmen wie die Evakuierung oder die Brandbekämpfung von Entstehungsbränden einleiten. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist nicht so umfangreich und dauert oftmals nur einen halben Tag. In einem Betrieb werden je nach Größe und Betrieb mehrere Brandschutzhelfer ausgebildet. Eine genaue Erläuterung der Brandschutzhelfer wird in der DGUV Information 205-023 beschrieben.

Der Brandschutzbeauftragter hat ein weitaus größeres Aufgabengebiet. Er muss Fachkenntnisse im organisatorischen, baulichen und anlagentechnischen Brandschutz haben. Die Pflichten und Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind sehr umfangreich, darunter zählen

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, FeuerwehrpläneAlarmpläne aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • und noch viele weitere Aufgaben …

Um all die Anforderungen meistern zu können, ist eine umfangreiche Ausbildung notwendig. Die Anforderungen an einen Brandschutzbeauftragten und deren Aufgaben werden in der DGUV Information 205-003 sowie in der Richtlinie 12-09/01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb e.V.) genauer beschrieben.

 

 

 

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